Junge Union Kerpen
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Kerpen

Häufige Fragen


Darf man nur mit einem Kostüm auf die Party?
Grundsätzlich ja. Das Kostüm sollte auch als solches leicht erkennbar sein. Lediglich ein Hut oder eine Pappnase werden NICHT als Kostüm angesehen. Der Eintritt wird unter Umständen verwehrt.


Ab welchem Alter darf mein Sohn / meine Tochter die Veranstaltung besuchen?
Prinzipiell gibt es keine Altersbeschränkung. Die Veranstaltung wird aber regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 22 Jahren besucht.


Bis wann darf mein Sohn / meine Tochter auf der Veranstaltung bleiben?
Da es sich um eine Veranstaltung der Brauchtumspflege handelt, gelten besondere Jugendschutzbestimmungen (§ 5 Abs. 2 JuSchG).
Kinder unter 14 Jahren: bis 22 Uhr
Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren: bis 24 Uhr



Wie wird es mit dem Alkoholausschank gehandhabt?
Das Publikum wird beim Einlass in vier Gruppen unterteilt und einer der Altersgruppen (18+, 16+,14+ und unter 14) zugeordnet.
Der Ausschank erfolgt nur an Personen mit der passenden Markierung.


Welcher Alkohol wird ausgeschenkt?
Es wird ausschließlich Bier und Sekt ausgeschenkt. KEIN harter Alkohol.


Wie kommt mein Sohn / meine Tochter zur Veranstaltung und wieder zurück?
Wir bieten kostenlose Pendelbusse an, die zwischen dem Veranstaltungsort und den umliegenden Städten/Dörfern verkehren.
Abfahrtszeiten und Haltestellen werden zeitnah bekannt gegeben.


Was geschieht bei einem Notfall?
Mehrere Sanitäter des DRK werden vor Ort sein. Es wird extra eine Krankenstation eingerichtet.


Wer sorgt dafür, dass mein Sohn / meine Tochter sicher feiern kann?
Es ist eine Sicherheitsfirma beauftragt, die auch das Hausrecht ausübt.
Außerdem wird ein Veranstaltungsmeister über die Veranstaltung wachen.